Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kandidat:innen der SOPG Consulting
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## *§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner*
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen
*SOPG Consulting – eine Marke der Viventum GmbH*,
Konrad-Adenauer-Straße 1–3, 63263 Neu-Isenburg,
Telefon: +49 (0)6102 35176 00,
E-Mail: [info@sopg-consulting.de](mailto:info@sopg-consulting.de),
Handelsregister: Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 50034,
nachfolgend *„SOPG Consulting“*,
und den Personen, die sich über SOPG Consulting für eine berufliche Vermittlung registrieren oder beraten lassen, nachfolgend *„Kandidat“* oder *„Kandidatin“* genannt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich für die Vermittlungs- und Beratungsleistungen gegenüber Kandidat:innen.
Für die Zusammenarbeit mit Banken und anderen Arbeitgebern gelten gesonderte Geschäftsbedingungen.
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## *§ 2 Leistungsgegenstand*
(1) SOPG Consulting erbringt Dienstleistungen im Bereich der Personalvermittlung, insbesondere die Identifizierung, Bewertung und Vorstellung geeigneter Kandidat:innen bei Banken, Sparkassen und sonstigen Finanzinstituten.
(2) Die Vermittlungsleistung umfasst:
• Durchführung eines telefonischen oder virtuellen Erstgesprächs (ca. 15 Minuten),
• Erfassung relevanter Bewerbungs- und Profildaten,
• Matching des Profils mit potenziell passenden Banken,
• Anonyme Erstvorstellung des Profils bei geeigneten Banken,
• Herstellung des persönlichen Kontakts nur nach beidseitigem Interesse.
(3) Für Kandidat:innen ist die Vermittlung *kostenfrei*.
Es entstehen keinerlei Vermittlungsgebühren, Beratungsentgelte oder Provisionen.
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## *§ 3 Ablauf der Vermittlung*
(1) Nach dem Erstgespräch erstellt SOPG Consulting auf Grundlage der Angaben des Kandidaten ein anonymisiertes Kurzprofil.
Dieses enthält ausschließlich berufsrelevante Informationen (z. B. Berufserfahrung, Qualifikationen, gewünschte Position, Gehaltsvorstellung, Wechselmotivation, bevorzugter Arbeitsort).
(2) Das anonymisierte Profil wird an Banken weitergeleitet, deren Anforderungen und Standort mit dem Kandidatenprofil übereinstimmen.
Hierbei unterscheidet SOPG Consulting zwischen zwei Vermittlungswegen:
• *Initiativvorschläge:* Vorstellung geeigneter Kandidaten unabhängig von veröffentlichten Stellenanzeigen.
• *Signale:* Abgleich von täglich erfassten Bank-Stellenanzeigen mit dem bestehenden Kandidatenpool anhand von Positions-Tags in HubSpot.
(3) Erst wenn eine Bank Interesse an einem anonym vorgestellten Profil bekundet und der Kandidat diesem Interesse *ausdrücklich zustimmt*, wird das vollständige, unzensierte Profil übermittelt und der Kontakt zwischen Kandidat und Bank hergestellt.
(4) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt *ausschließlich mit vorheriger Einwilligung* des Kandidaten.
(5) Der gesamte Prozess kann jederzeit durch den Kandidaten beendet werden. Eine Mitteilung in Textform (z. B. per E-Mail) genügt.
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## *§ 4 Pflichten der Kandidat:innen*
(1) Der Kandidat verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vermittlung gemachten Angaben (z. B. Lebenslauf, Qualifikationen, Gehaltsvorstellung, Wechselgrund) wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.
(2) Änderungen der persönlichen Daten, des beruflichen Status oder bestehende Bewerbungen bei Banken sind SOPG Consulting unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Kandidat verpflichtet sich, keine eigenständige Kontaktaufnahme mit Banken vorzunehmen, denen sein Profil zunächst anonym vorgestellt wurde, solange keine ausdrückliche Freigabe durch SOPG Consulting erfolgt ist (*Umgehungsverbot*).
(4) Sollte der Kandidat direkt mit einer von SOPG Consulting kontaktierten Bank ein Arbeitsverhältnis eingehen, verpflichtet er sich, SOPG Consulting hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
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## *§ 5 Datenschutz und Datenverarbeitung*
(1) SOPG Consulting verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Personalvermittlung und in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Zu den verarbeiteten Daten zählen insbesondere: Kontaktdaten, Lebenslauf, Qualifikationen, beruflicher Werdegang, Wechselmotivation, Gehaltsvorstellung sowie Gesprächsnotizen aus dem Erstgespräch.
(3) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Banken erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Kandidaten.
Vorher werden ausschließlich anonymisierte Profile übermittelt.
(4) Die Speicherung der Daten erfolgt für die Dauer der aktiven Vermittlungstätigkeit und längstens 24 Monate nach dem letzten Kontakt, sofern keine Einwilligung zur längeren Speicherung vorliegt.
Der Kandidat kann jederzeit Auskunft, Berichtigung oder Löschung seiner Daten verlangen.
(5) Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der *Datenschutzerklärung* unter
[www.sopg-consulting.de/datenschutz](https://www.sopg-consulting.de/datenschutz) abrufbar.
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## *§ 6 Haftung*
(1) SOPG Consulting übernimmt keine Garantie für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses.
Die Entscheidung über eine Anstellung liegt allein bei den Banken.
(2) SOPG Consulting haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) SOPG Consulting haftet nicht für fehlerhafte oder unvollständige Angaben von Kandidaten oder Banken.
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## *§ 7 Vertraulichkeit*
(1) SOPG Consulting behandelt alle Informationen und Unterlagen des Kandidaten vertraulich.
Dies gilt auch nach Beendigung der Vermittlungstätigkeit.
(2) Der Kandidat verpflichtet sich, Informationen über Banken, Ansprechpartner oder Prozesse, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, ebenfalls vertraulich zu behandeln.
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## *§ 8 Beendigung der Zusammenarbeit*
(1) Beide Parteien können die Zusammenarbeit jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden.
Die Beendigung kann in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.
(2) Nach Beendigung werden alle personenbezogenen Daten gemäß § 5 Abs. 4 gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
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## *§ 9 Schlussbestimmungen*
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von SOPG Consulting.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
*Stand:* November 2025
SOPG Consulting – eine Marke der Viventum GmbH